Datenschutzstrafrecht

Kein Rechtgebiet unterliegt ist derart stark von Aktualisierungen und maßgeblichen Einzelfallentscheidungen geprägt, wie das Datenschutzrecht. Auch wenn die aktuellen Entwicklungen und Ereignisse in der Öffentlichkeit breit diskutiert werden, besteht bei einer Vielzahl von Unternehmern noch keine hinreichende Sensibilität zum Datenschutz.

Die bestehenden Risiken sind allerdings erheblich - es stehen erhebliche Sanktionen im Raume. Bei der Nichtbestellung, verspäteter oder nicht ordnungsgemäßer Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten Geldbußen stehen Bußgelder von bis zu 50.000,00 EUR im Raume. Im Falle von anderen datenschutzrechtlichen Verstößen drohen sogar Geldbußen in Höhe von 300.000,00 EUR. Wenig bekannt ist allerdings auch, dass Verstöße gegen den Datenschutz sogar mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden können.

Die Strafrechtskanzlei Dr. Patzschke arbeitet bei Fragen des Datenschutzrechts vertrauensvoll mit externen Datenschutzbeauftragten (www.externer-datenschutzbeauftragter24) zusammen, um eine effektives und umfassendes Beratungsspektrum zu bieten.

Themen